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DER VEREIN       DAS GEWÄSSER


Mitglied werden

 

Unser Verein steht jedem offen, der daran interessiert ist, die Angelfischerei an "unserem" Gewässer in waidgerechter Form und unter Berücksichtigung von Gesetz und Vereinssatzung auszuüben und mindestens 12 Jahre alt ist. Familienmitglieder sind ebenfalls herzlich willkommen, genauso wie jeder, der den Verein in irgendeiner Form unterstützen möchte. Der Angelsportverein Luttmersen richtet sich aber vor allem an Personen, die einen Bezug zum nördlichen Neustädter Land haben und das Vereinsleben positiv mitgestalten möchten. Besonders willkommen sind Jugendliche ab 12 Jahren.

Um die Angelfischerei in einem anerkannten Verein auszuüben, gibt es jedoch Bestimmungen. Personen ab einem Alter von 14 Jahren müssen die Prüfung zum Fischereischein ("Fischerprüfung") erfolgreich abgelegt haben, um alleine angeln gehen zu können. Mitglieder zwischen 12 und 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer "geeigneten Person" und zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung die Angelfischerei ausüben. Für die Aufsicht geeignet ist eine volljährige Person, die nachweislich die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat. Jugendliche ohne abgelegte Fischerprüfung sind laut Satzung verpflichtet, die Fischerprüfung in einem Zeitraum von einem Jahr nach Vereinsbeitritt nachzuholen. Wo der nächste Vorbereitungslehrgang stattfindet, erfahrt ihr beim Vorstand.

Eine Aufnahmegebühr gibt es derzeitnicht, der Jahresbeitrag beträgt derzeit 40 Euro. Jugendliche zahlen 20 Euro. Die Beiträge werden jährlich im Januar per Einzugsermächtigung erhoben. Eine monatliche Zahlung oder Ratenzahlung ist nicht möglich. Der jährliche Mitgliedschaftsnachweis erfolgt in Form von Beitragsmarken des Anglerverbandes Niedersachsen. Diese werden erst nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages versendet und sind beim Angeln (in den entsprechenden Ausweis eingeklebt) mitzuführen.

Zur Aufnahme füllt ihr bitte das unten verlinkte Formular aus und schickt es zusammen mit einem aktuellen Passfoto an die auf dem Formular angegebene Adresse. Bitte fügt eine Kopie des Prüfungszeugnisses für die Fischerprüfung (Fischerprüfungsausweis bzw. Sportfischerprüfungsausweis) bei. Auf Verlangen ist dem Vorstand das Original vorzulegen.

 



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