Häufige Fragen

 
Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Zur Aufnahme füllt ihr bitte das Formular (Download hier >) aus und schickt es zusammen mit einem aktuellen Passfoto an die auf dem Formular angegebene Adresse. Bitte fügt (sofern vorhanden) eine Kopie des Prüfungszeugnisses für die Fischerprüfung (Fischerprüfungsausweis bzw. Sportfischerprüfungsausweis) bei. Auf Verlangen ist dem Vorstand das Original vorzulegen. Nur dann bekommt ihr auch Erlaubnispapiere. Zwingend notwendig ist dies für den Vereinsbeitritt aber nicht (Stichwort Jugend-Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft). Eine Aufnahmegebühr gibt es derzeit nicht, der Jahresbeitrag beträgt 40 Euro für Erwachsene und 20 Euro für Kinder und Jugendliche. 

Wo kann ich angeln, wenn ich im ASV Luttmersen Mitglied bin?

Die Vereinsstrecke ist das rechtsseitige Ufer der Leine von Kilometer 81,700 (ca. 200m vor der Autermündung bei Averhoy) bis Kilometer 86,150 (Jürsenmündung bei Helstorf). In diesem Bereich ist das Angeln für Vereinsmitglieder uneingeschränkt möglich. Durch die Mitgliedschaft des ASV Luttmersen in der "Interessengemeinschaft Mittellandkanal / Leine" stehen unseren Mitgliedern zudem viele weitere Uferstrecken der Leine zwischen Seelze und Niedernstöcken offen. Auch der Mittellandkanal kann auf einer Strecke von knapp 12 Kilometern zwischen Sachsenhagen und Wunstorf beidseitig befischt werden. Im Umfeld des Steinhuder Meeres gibt es vier Teiche bei Hagenburg (Link) und eine Strecke des Meerbaches bei Rehburg (Link). Außerdem gibt es einen Kiesteich bei Petershagen (Link) und einen zwischen Rinteln und Hessisch Oldendorf. Neu dazugekommen sind ein Kiesteich bei Bothmer (Link) und ein Aller-Altarm bei Bannetze (Link). Über die genauen Abschnitte informiert die "Gewässerkarte des A.S.V. Neustadt/Rbge e.V. und Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal", welche es in den Angelsportgeschäften der Gegend zu kaufen gibt. Gegebenenfalls ist diese auch über den Vorstand des ASV Luttmersen zu beziehen. Bitte fragt dort nach. Eine Übersicht findet ihr auch unter "Interessengemeinschaft".

Ich bin zwischen 12 und 14 Jahre alt, möchte aber trotzdem in den Verein eintreten und angeln gehen. Geht das?

Ja, das Mindesteintrittsalter ist 12 Jahre. Unabhängig davon, ob du schon die Fischerprüfung abgelegt hast oder nicht, darfst du aber noch nicht alleine angeln gehen. Es muss eine Aufsichtsperson dabei sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Ich bin noch keine 12 Jahre alt, möchte aber schon Erfahrungen mit der Angelfischerei sammeln. Welche Möglichkeiten habe ich?

Laut Gesetz darfst du den Fischfang noch nicht ausüben und laut aktueller Vereinssatzung kannst du auch noch nicht in den ASV Luttmersen/Leine eintreten. Aber vielleicht kennst du jemanden, der mindestens 18 Jahre alt und Mitglied in unserem Verein ist. Vielleicht nimmt dich diese Person ja einmal mit zum Angeln und dann kannst du dieser auch helfend zur Hand gehen. Fische töten darfst Du allerdings erst, wenn du die Fischerprüfung bestanden hast. 

Was muss ich beachten, wenn ich in den Gewässern der "Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal" angeln möchte?

Hier gelten besondere Bestimmungen, die sich von Gewässer zu Gewässer unterscheiden können. Auf jeden Fall ist die Fischereiordnung der "Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal" zu beachten, die hier > zum Download bereit steht oder in Papierform durch den Vorstand zur Verfügung gestellt wird. Bitte informiert euch vor dem Angelausflug genau über die Begrenzungen der jeweiligen Ufer-Abschnitte! Grobes Fehlverhalten beim Angeln in den Gewässern der I.G. hat den Ausschluss aus dem ASV Luttmersen zur Folge! Zum Angeln in den Gewässern der I.G. berechtigt ist jedes Mitglied des ASV Luttmersen, das auch über die Erlaubnis zum Angeln auf der vereinseigenen Strecke verfügt. Als Nachweis gilt auch hier der Ausweis des Anglerverbandes Niedersachsen mit der entsprechenden Jahresbeitragsmarke. Beim Angeln im Mittellandkanal ist zusätzlich die sogenannte "Kanalkarte" erforderlich. Mitglieder erhalten diese (sofern verfügbar) über den Vorstand. Ansonsten kann die Kanalkarte über den SAV Wunstorf oder den FV Bokeloh bezogen werden. Polizeibeamten und Fischereiaufsehern sind diese Papiere auf Verlangen vorzuzeigen, ebenso der Inhalt von Behältern und ggf. des Fanges. Anweisungen ist Folge zu leisten. Hier > findet ihr eine detaillierte Übersicht der Gewässer der Interessengemeinschaft. Bitte beachtet, dass in einem Gewässer der IG, dass nicht zu einem Verein gehört, in dem ihr Mitglied seid, nur mit zwei Ruten gefischt werden darf. Höchstens eine davon darf mit Köderfisch ausgelegt werden. Ihr dürft pro Tag die Grenze von 5 kg und 30 Stück Weißfisch nicht überschreiten. Von allen weiteren Fischarten dürft ihr nur zwei Stück pro Tag mitnehmen (insgesamt wohlgemerkt, nicht pro Fischart!).

Welche Papiere muss ich beim Angeln mitführen?

Auch wenn die Erlaubnis in Form des durch den Verein ausgehändigten Mitgliedsausweises des Anglerverbandes Niedersachsen mit entsprechender Jahresbeitragsmarke und des Personalausweises laut Gesetz prinzipiell ausreicht, müsst ihr laut Vereins-Gewässerordnung auch das Prüfungszeugnis für die Fischerprüfung (Kopie reicht) oder einen ggf. vorhandenen Fischereischein sowie den Mitgliedsausweis des ASV Luttmersen (sofern ausgestellt) dabei haben. Beim Fischen in den Gewässern der "Interessengemeinschaft Mittellandkanal / Leine" solltet ihr die gleichen Dokumente vorweisen können, da dies ggf. auch hier die einzelnen Gewässerordnungen vorschreiben. Beim Angeln im Mittellandkanal ist zudem das Mitführen eines gültigen "Fischereierlaubnisscheins Mittellandkanal" (Kanalkarte) Pflicht.

Darf ich am Leineufer im Bereich des Naturschutzgebietes "Helstorfer Altwasser" angeln?

Ja, als Nutzungsberechtigte haben wir laut Schutzgebietsverordnung §4 Abs. 1 Zutritt. Und da der Fluß selbst nicht Teil des Schutzgebietes ist, darf auch geangelt werden. Der überwiegende Teil dieser Uferstrecke ist vom ASV Neustadt gepachtet und Teil der befischbaren Strecke in der "Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal". Ein etwa 50 Meter langer Uferabschnitt oberhalb der Jürsenmündung zählt aber auch zum Gebiet des ASV Luttmersen. Somit dürfen Mitglieder des ASV Luttmersen die Leine auf der gesamten Uferstrecke beangeln. Zu beachten ist hier (genauso, wie überall), dass die einmündenden Gewässer wie die "Jürse" oder der "Hakenstrang" nur unmittelbar am Gewässereinfluss beangelt werden dürfen und nicht oberhalb davon (etwa bei Hochwasser). Zudem darf das Naturschutzgebiet nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Lasst diese unbedingt außerhalb des Gebietes stehen!

Darf ich einen Lachs oder eine Meerforelle mitnehmen?

Beide Fischarten sind freigegeben, es gilt allerdings eine Schonzeit vom 01.10. bis zum 30.04. sowie ein Mindestmaß von 60cm. Dem Wiederansiedlungsprojekt dienlich ist eine Entnahme natürlich nicht. Beim Fang eines Lachses ist der Fänger jedoch verpflichtet, dies unverzüglich an den

zu melden. Es sind folgende Informationen wichtig: das Datum, die genaue Stelle, das Geschlecht, die Größe, das Gewicht des Fisches und evtl. Markierungen, wenn möglich ein Foto.


 



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