Häufige Fragen

 
Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 7. Lebensjahr vollendet und einen Bezug zum nördlichen Neustädter Land oder zu unserem Verein hat. Wenn ihr Mitglied werden wollt, sendet einfach eine Email an den Vorstand oder den Mitgliederservice, in der ihr beschreibt, warum ihr in unserem Verein Mitglied werden möchtet. Eine Aufnahmegebühr gibt es derzeit nicht, der Jahresbeitrag beträgt 40 Euro für Erwachsene (ab 2026 50 Euro), 20 Euro für Jugendliche ab 14 Jahre und 10 Euro für Kinder ab 7 Jahre. Zudem gibt es dieFamilienmitgliedschaft (bis 4 Kinder und ein Erwachsener 60 Euro, bei zwei Erwachsenen 90 Euro). Nähre Infos findet ihr unter "Mitglied werden".

Wo kann ich angeln, wenn ich im ASV Luttmersen Mitglied bin?

Die Vereinsstrecke ist das rechtsseitige Ufer der Leine von Kilometer 81,700 (ca. 200m vor der Autermündung bei Averhoy) bis Kilometer 86,150 (Jürsenmündung bei Helstorf). In diesem Bereich ist das Angeln für Vereinsmitglieder uneingeschränkt möglich. Durch die Mitgliedschaft des ASV Luttmersen in der "Interessengemeinschaft Mittellandkanal / Leine" stehen unseren Mitgliedern zudem viele weitere Uferstrecken der Leine zwischen Seelze und Niedernstöcken offen. Im Umfeld des Steinhuder Meeres gibt es vier Teiche bei Hagenburg (Link) und eine Strecke des Meerbaches bei Rehburg (Link). Außerdem gibt es einen Kiesteich bei Petershagen (Link) und einen zwischen Rinteln und Hessisch Oldendorf. Desweiteren kann an einem Kiesteich bei Bothmer (Link) und einem Aller-Altarm bei Bannetze (Link) geangelt werden. Über die genauen Abschnitte informiert die "Gewässerkarte des A.S.V. Neustadt/Rbge e.V. und Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal", welche es in den Angelsportgeschäften der Gegend zu kaufen gibt. Gegebenenfalls ist diese auch über den Vorstand des ASV Luttmersen zu beziehen. Bitte fragt dort nach. Eine Übersicht findet ihr auch unter "Interessengemeinschaft". Zudem gibt es die Möglichkeit, günstige Tageskarten für Gewässer des Anglerverbandes Niedersachsen (z.B. Elbe, Steinhuder Meer) zu erwerben. Für den Mittellandkanal zwischen Sachsenhagen und Wolfsburg können Mitglieder sehr günstige Jahreskarten erwerben.

Ich bin zwischen 7 und 14 Jahre alt, möchte aber trotzdem in den Verein eintreten und angeln gehen. Geht das?

Ja, das Mindesteintrittsalter ist 7 Jahre. Du darfst aber noch nicht alleine angeln gehen. Es muss eine Aufsichtsperson dabei sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat. Dann kannst Du angeln, um Zwecks Vorbereitung auf deine Fischerprüfung Erfahrungen zu sammeln. Einen Fisch töten darf nur, wer die Fischerprüfung abgelegt hat.


Was muss ich beachten, wenn ich in den Gewässern der "Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal" angeln möchte?

Hier gelten besondere Bestimmungen, die sich von Gewässer zu Gewässer unterscheiden können. Auf jeden Fall ist die Fischereiordnung der "Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal" zu beachten, die hier > zum Download bereit steht oder in Papierform durch den Vorstand zur Verfügung gestellt wird. Bitte informiert euch vor dem Angelausflug genau über die Begrenzungen der jeweiligen Ufer-Abschnitte! Grobes Fehlverhalten beim Angeln in den Gewässern der I.G. hat den Ausschluss aus dem ASV Luttmersen zur Folge! Zum Angeln in den Gewässern der I.G. berechtigt ist jedes Mitglied des ASV Luttmersen, das auch über die Erlaubnis zum Angeln auf der vereinseigenen Strecke verfügt. Als Nachweis gilt auch hier der Ausweis des Anglerverbandes Niedersachsen mit der entsprechenden Jahresbeitragsmarke. Beim Angeln im Mittellandkanal ist zusätzlich eine spezielle Berechtigungskarte erforderlich, die für 12 Monate gültig ist. Diese können Mitglieder des ASV Luttmersen sehr günstig über den Dienstleister "hejfish" (www.hejfish.com) beziehen. Polizeibeamten und Fischereiaufsehern sind diese Papiere auf Verlangen vorzuzeigen, ebenso der Inhalt von Behältern und ggf. des Fanges. Anweisungen ist Folge zu leisten. Hier > findet ihr eine detaillierte Übersicht der Gewässer der Interessengemeinschaft. Bitte beachtet, dass in einem Gewässer der IG, dass nicht zu einem Verein gehört, in dem ihr Mitglied seid, nur mit zwei Ruten gefischt werden darf. Höchstens eine davon darf mit Köderfisch ausgelegt werden. Ihr dürft pro Tag die Grenze von 5 kg und 30 Stück Weißfisch nicht überschreiten. Von allen weiteren Fischarten dürft ihr nur zwei Stück pro Tag mitnehmen (insgesamt wohlgemerkt, nicht pro Fischart!).

Welche Papiere muss ich beim Angeln mitführen?

Auch wenn die Erlaubnis in Form des durch den Verein ausgehändigten Mitgliedsausweises des Anglerverbandes Niedersachsen mit entsprechender Jahresbeitragsmarke und des Personalausweises laut Gesetz prinzipiell ausreicht, müsst ihr laut Vereins-Gewässerordnung auch das Prüfungszeugnis für die Fischerprüfung (Kopie reicht) oder einen ggf. vorhandenen Fischereischein sowie den Mitgliedsausweis des ASV Luttmersen (sofern ausgestellt) dabei haben. Beim Fischen in den Gewässern der "Interessengemeinschaft Mittellandkanal / Leine" solltet ihr die gleichen Dokumente vorweisen können, da dies ggf. auch hier die einzelnen Gewässerordnungen vorschreiben. Beim Angeln im Mittellandkanal ist zudem das Mitführen einer gültigen Jahreskarte Pflicht.

Darf ich am Leineufer im Bereich des Naturschutzgebietes "Helstorfer Altwasser" angeln?

Ja, als Nutzungsberechtigte haben wir laut Schutzgebietsverordnung §4 Abs. 1 Zutritt. Und da der Fluß selbst nicht Teil des Schutzgebietes ist, darf auch geangelt werden. Der überwiegende Teil dieser Uferstrecke ist vom ASV Neustadt gepachtet und Teil der befischbaren Strecke in der "Interessengemeinschaft Leine-Mittellandkanal". Ein etwa 50 Meter langer Uferabschnitt oberhalb der Jürsenmündung zählt aber auch zum Gebiet des ASV Luttmersen. Somit dürfen Mitglieder des ASV Luttmersen die Leine auf der gesamten Uferstrecke beangeln. Zu beachten ist hier (genauso, wie überall), dass die einmündenden Gewässer wie die "Jürse" oder der "Hakenstrang" nur unmittelbar am Gewässereinfluss beangelt werden dürfen und nicht oberhalb davon (etwa bei Hochwasser). Zudem darf das Naturschutzgebiet nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Lasst diese unbedingt außerhalb des Gebietes stehen!

Darf ich einen Lachs oder eine Meerforelle mitnehmen?

Beide Fischarten sind freigegeben, es gilt allerdings eine Schonzeit vom 01.10. bis zum 30.04. sowie ein Mindestmaß von 60cm. Dem Wiederansiedlungsprojekt dienlich ist eine Entnahme natürlich nicht. Beim Fang eines Lachses ist der Fänger jedoch verpflichtet, dies unverzüglich an den

zu melden. Es sind folgende Informationen wichtig: das Datum, die genaue Stelle, das Geschlecht, die Größe, das Gewicht des Fisches und evtl. Markierungen, wenn möglich ein Foto.


 



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